Heiligabend (24. Dezember) ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag, sondern ein normaler Arbeitstag – das überrascht viele Beschäftigte. Wer frei haben möchte, muss Urlaub nehmen oder eine vertragliche Sonderregelung nutzen.

Gesetzlicher Feiertag?: Nein · 25. Dezember?: Ja · 31. Dezember?: Nein · Arbeitsregel?: Werktag, Urlaub nötig

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
  • Heiligabend (24. Dezember) ist kein gesetzlicher Feiertag (Sonntagsblatt)
  • Nur 25. und 26. Dezember sind gesetzliche Feiertage mit Arbeitsverbot (Sonntagsblatt)
2Was unklar ist
  • Firmenspezifische Regelungen variieren stark je nach Branche und Betriebsgröße
  • Tarifverträge bieten häufig Zusatzleistungen, die nicht bundesweit einheitlich sind
3Arbeitsrechtliche Grundlagen
  • §9 ArbZG verbietet Arbeit an gesetzlichen Feiertagen (0–24 Uhr), aber nicht am 24. Dezember (Unternehmenswelt)
4Praktische Hinweise
  • Viele Arbeitgeber gewähren freiwillig halbe oder ganze Tage frei an Heiligabend (Allianz)

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Fakten zu Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen im Überblick zusammen:

Fact Detail
Status Heiligabend Kein gesetzlicher Feiertag
25. Dezember 2025/2026 Gesetzlicher Feiertag
26. Dezember 2025/2026 Gesetzlicher Feiertag
Arbeitsrecht Tarifvertrag prüfen
Bundesweite Feiertage 9 einheitliche Feiertage
Nachtzuschlag 0–4 Uhr 40%
Steuerfreier Zuschlag 24.12. Bis 150% ab 14 Uhr (§3b EStG)
Stiller Tag Bayern Ab 14 Uhr am Heiligabend

Ist der 24. Dezember ein Arbeitstag?

Ja – der 24. Dezember ist in Deutschland ein normaler Arbeitstag ohne Feiertagsstatus. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in §9 ausdrücklich das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit, doch Heiligabend fällt nicht darunter. Wer an Heiligabend frei haben möchte, muss Urlaub nehmen oder sich auf eine betriebliche Vereinbarung verlassen.

Rechtliche Lage in Deutschland

Neun gesetzliche Feiertage gelten bundesweit einheitlich, darunter der 25. und 26. Dezember. Der DGB listet diese auf und betont, dass die Festlegung von Feiertagen grundsätzlich Sache der Bundesländer ist – mit Ausnahme des Tages der Deutschen Einheit (3. Oktober) als einzigem bundesgesetzlichen Feiertag. Heiligabend zählt nicht zu diesen neun, wie DGB bestätigt.

Was bedeutet das?

Für Arbeitnehmer gilt: An Heiligabend zu arbeiten ist rechtlich nicht verboten. Wer frei nehmen möchte, benötigt einen Urlaubstag oder eine Sonderregelung im Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag.

Tarifverträge und Ausnahmen

Viele Tarifverträge sehen für Heiligabend eine Arbeitsbefreiung vor – oft halbtags. Die IG BAU rät Beschäftigten, ihren Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag zu prüfen, da dort häufig Freistellungen geregelt sind. „Freizeit an Heiligabend erfordert Urlaub, es sei denn, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sieht Freistellung vor”, so IG BAU.

Die tarifvertraglichen Regelungen variieren stark zwischen Branchen und Betrieben – eine frühzeitige Prüfung des eigenen Vertrags lohnt sich.

Sind der 24. und 25. Dezember Feiertage?

Nein – nur der 25. und 26. Dezember sind gesetzliche Feiertage. Der 24. Dezember hat diesen Status nicht. Das ist ein entscheidender Unterschied, denn an den Weihnachtsfeiertagen (25./26.12.) gilt ein generelles Arbeitsverbot von 0 bis 24 Uhr. Am 24. Dezember gibt es dieses Verbot nicht.

25. Dezember als Feiertag

Der erste Weihnachtsfeiertag (25. Dezember 2026) ist bundesweit gesetzlich frei – ebenso wie der zweite Weihnachtsfeiertag (26. Dezember 2026). Arbeit an diesen Tagen ist grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen für bestimmte Branchen wie Pflege, Polizei oder Energieversorgung.

Der Unterschied

Während am 25. und 26. Dezember ein gesetzliches Arbeitsverbot gilt, ist Heiligabend ein freier Verhandlungstag. Viele Arbeitgeber gewähren freiwillig halbe oder ganze Tage frei – ein Recht darauf besteht aber nicht.

Unterschied zum 24.

Heiligabend ist zwar kein Feiertag, genießt aber in der Praxis einen besonderen Stellenwert. Viele Geschäfte schließen bereits am Nachmittag, und zahlreiche Arbeitgeber ermöglichen eine verkürzte Arbeitszeit. Dieser Brauch ist kulturell tief verankert, hat aber keine gesetzliche Grundlage. In Bayern gilt Heiligabend ab 14 Uhr als stiller Tag mit Lärmverbot, wie Sonntagsblatt berichtet.

Die kulturelle Erwartung an einen freien Heiligabend trifft in Deutschland auf eine rechtliche Realität, die das Gegenteil zeigt.

Ist Heiligabend ein Werktag?

Ja – Heiligabend ist ein Werktag. Das Arbeitszeitgesetz definiert Werktage als alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Da Heiligabend kein gesetzlicher Feiertag ist, zählt er zu den Werktagen. Es besteht keine Pflicht zur Freistellung.

Gesetzliche Definition

Das Haufe Arbeitsrecht-Kompendium erklärt, dass §9 ArbZG Heiligabend nicht als Feiertag einstuft. Das bedeutet für Arbeitnehmer: Wer an Heiligabend arbeitet, hat keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge. Die Allianz bestätigt, dass „Heiligabend und Silvester grundsätzlich normale Arbeitstage ohne Feiertagsstatus” sind.

Branchenspezifika

In bestimmten Branchen gelten Sonderregeln. Pflegekräfte, Polizisten und Beschäftigte in Versorgungsbetrieben müssen oft auch an gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Für sie gelten erhöhte Zuschläge: Nachtzuschläge von 25 % für Arbeitszeit zwischen 20 und 6 Uhr, 40 % für die Kernzeit zwischen 0 und 4 Uhr, wie Unternehmenswelt erläutert.

In systemrelevanten Branchen bleibt Arbeit auch an Heiligabend Pflicht – dafür springen erhöhte Nachtzuschläge ein.

Muss ich Heiligabend und Silvester arbeiten?

Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Arbeitsvertrag, einem etwaigen Tarifvertrag und der betrieblichen Übung. Grundsätzlich müssen Sie an beiden Tagen arbeiten, da weder Heiligabend (24. Dezember) noch Silvester (31. Dezember) gesetzliche Feiertage sind.

Gewerkschaftsempfehlungen

Die IG BAU empfiehlt, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über Sonderregelungen zu sprechen. „Muss ich Heiligabend und Silvester arbeiten?” – diese Frage beantworten sie klar: Ja, grundsätzlich, es sei denn, der Tarifvertrag sieht anderes vor. Betriebsräte und Gewerkschaften können helfen, Ansprüche auf verkürzte Arbeitszeiten durchzusetzen.

31. Dezember Regeln

Silvester folgt demselben Muster wie Heiligabend: kein Feiertagsstatus, aber oft freiwillige Freistellungen durch Arbeitgeber. Die Allianz weist darauf hin, dass „viele Arbeitgeber freiwillig halbe oder ganze Tage frei an Heiligabend und Silvester gewähren”. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

„Die kurze Antwort: Ja [müssen Sie arbeiten]. Denn beide Tage sind in Deutschland keine gesetzlichen Feiertage.”

– Allianz Rechtsexperten (Allianz)

„Freizeit an Heiligabend erfordert Urlaub, es sei denn, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sieht Freistellung vor.”

– IG BAU Gewerkschaftsexperten (IG BAU)

Arbeitnehmer sollten ihre Vertragsunterlagen frühzeitig prüfen, um keine überraschenden Arbeitspflichten an den Feiertagen zu übersehen.

Ist der 24. Dezember ein arbeitsfreier Tag?

Bundesweit gibt es keinen Anspruch auf einen arbeitsfreien 24. Dezember. Ob Sie arbeiten müssen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. In manchen Bundesländern gelten zusätzliche Regelungen zu stillen Tagen.

Vergleich zu anderen Feiertagen

Neun Feiertage gelten bundesweit einheitlich. Dazu zählen Neujahr (1. Januar), Karfreitag (2026: 3. April), Ostermontag, Himmelfahrt, Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) sowie die beiden Weihnachtsfeiertage (25./26. Dezember). Der Reformationstag ist nur in einigen Bundesländern ein Feiertag.

Praktische Hinweise

Kliemt.blog, ein Fachportal für Arbeitsrecht, erklärt: „Kein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge für Arbeit an Heiligabend.” Arbeitsverträge können jedoch halbe Tage oder Zuschläge regeln. Die SZ-Jobs-Redaktion empfiehlt, solche Details vorab zu klären.

Wichtig zu wissen

Steuerfreie Zuschläge sind möglich: Wer am 24. Dezember ab 14 Uhr arbeitet, kann Zuschläge bis zu 150 % steuerfrei erhalten (§3b EStG). Das gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber solche Zuschläge gewährt – ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Arbeitnehmer an Heiligabend können von steuerlichen Vorteilen profitieren, sofern der Arbeitgeber freiwillig Zuschläge gewährt.

Was kostet mich das?

Wenn Sie an Heiligabend arbeiten, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf besondere Vergütung. Es gibt aber Möglichkeiten für Zuschläge und steuerliche Vorteile.

Zuschlagsregelungen

  • Nachtzuschlag: 25 % für 20–6 Uhr, 40 % für 0–4 Uhr (gilt auch an Heiligabend)
  • Sonntagsarbeit-Zuschlag: 50 % von 0–24 Uhr
  • Steuerfreie Zuschläge: Bis 150 % ab 14 Uhr am 24. Dezember (§3b EStG)

Urlaub oder frei

Wer Heiligabend frei nehmen möchte, muss einen Urlaubstag investieren. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Freistellung vorsieht. Die „betriebliche Übung” kann ebenfalls Ansprüche schaffen: Gewährt ein Arbeitgeber seit Jahren frei am 24. Dezember, kann dies als stillschweigende Zusage gelten.

Achtung

Betriebliche Übungen können Ansprüche auf verkürzte Zeiten schaffen – aber nur, wenn die Praxis über einen längeren Zeitraum konsequent angewandt wurde. Im Zweifel den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft konsultieren.

Wer ohne Rechtsgrundlage frei nehmen möchte, riskiert eine Ablehnung des Urlaubsantrags durch den Arbeitgeber bei betrieblichen Gründen.

Verwandte Beiträge: Ich wünsche euch frohe Weihnachten: Schreibweise & Ideen · Whatsapp Bilder 1. Advent Kostenlos

Neben den Arbeitsregeln für Arbeitnehmer gelten am Heiligabend verkürzte Öffnungszeiten bis 14 Uhr für den Einzelhandel.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Heiligabend rechtlich?

Heiligabend (24. Dezember) ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag, sondern ein normaler Arbeitstag. Es gibt kein Arbeitsverbot und keinen Anspruch auf Freistellung.

Gibt es Ausnahmen in Branchen?

Ja – in bestimmten Branchen wie Pflege, Polizei oder Energieversorgung müssen Beschäftigte auch an Feiertagen arbeiten. Für sie gelten erhöhte Zuschläge. Heiligabend selbst ist aber kein Feiertag.

Wie wird Gehalt an Heiligabend geregelt?

Grundsätzlich gelten die normalen Arbeitsvertragsregeln. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge. Zuschläge sind möglich, wenn der Arbeitgeber sie gewährt oder der Tarifvertrag dies vorsieht.

Ist der 26. Dezember frei?

Ja – der 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag) ist ein gesetzlicher Feiertag. Es gilt ein Arbeitsverbot von 0 bis 24 Uhr. Der 24. Dezember (Heiligabend) ist jedoch kein Feiertag.

Was gilt für Schichtarbeiter?

Schichtarbeiter, die am 24. Dezember arbeiten müssen, haben keinen Anspruch auf Feiertagszuschlag, da Heiligabend kein gesetzlicher Feiertag ist. Nachtzuschläge (25–40 %) gelten wie an jedem anderen Tag.

Kann der Arbeitgeber frei verweigern?

Als Arbeitnehmer müssen Sie an Heiligabend arbeiten, wenn kein Anspruch auf Freistellung besteht. Sie können Urlaub beantragen – der Arbeitgeber kann diesen aber ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen.

Silvester – Unterschiede zu Heiligabend?

Silvester (31. Dezember) hat denselben Status wie Heiligabend: kein gesetzlicher Feiertag, sondern ein Werktag. Für beide Tage gelten dieselben Regeln zu Urlaub, Zuschlägen und betrieblichen Übungen.

Fazit: Heiligabend ist kein Feiertag – wer frei haben möchte, braucht Urlaub oder eine vertragliche Sonderregelung. Arbeitnehmer sollten frühzeitig im Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft nachfragen, ob Tarifverträge Freistellungen vorsehen. Arbeitgeber, die freiwillig frei gewähren, stärken die Mitarbeiterzufriedenheit gerade in der Weihnachtszeit.