Wer eine Erbschaft erwartet, fragt sich schnell: Wie viel bleibt nach dem Finanzamt übrig? Die Antwort hängt vor allem von einer Zahl ab – dem persönlichen Erbschaftssteuer-Freibetrag. Dieser Artikel zeigt für die häufigsten Verwandtschaftsverhältnisse, welche Beträge steuerfrei bleiben, mit konkreten Beispielrechnungen für 100.000, 400.000 und 500.000 Euro Erbe.

Freibetrag für Ehepartner: 500.000 € ·
Freibetrag für Kinder: 400.000 € ·
Freibetrag für Enkel: 200.000 € ·
Freibetrag für Geschwister: 20.000 € ·
Steuersatz (Steuerklasse I): 7 % bis 30 % ·
Steuersatz (Steuerklasse III): 30 % bis 50 %

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
  • Freibeträge sind gesetzlich festgelegt nach § 16 ErbStG, bestätigt von der Kanzlei Advocado (deutsche Rechtsberatung)
  • Steuerklassen definieren Steuersatz und Freibetrag (Sparkasse Ratgeber)
  • Freibeträge gelten für Erbschaft und Schenkung gleichermaßen (§ 16 ErbStG)
2Was unklar ist
  • Die genaue Bewertung von Immobilien variiert von Fall zu Fall
  • Die Steuerlast hängt von der Steuerklasse und der Erbsumme ab
3Zeitleisten-Signal
  • Seit 2009 gelten die aktuellen Freibeträge unverändert
  • Keine Reform in Sicht für 2025
4Wie es weitergeht
  • Steuererklärung innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls einreichen
  • Bei Schenkungen: Freibetrag alle 10 Jahre neu nutzbar

Schnellübersicht: Freibeträge und Steuersätze

Sechs zentrale Daten, die jeder Erbe kennen sollte – vom höchsten Freibetrag für Ehepartner bis zur Abgabefrist der Steuererklärung.

Kategorie Wert
Höchster Freibetrag 500.000 € (Ehepartner)
Freibetrag für Kinder 400.000 € pro Elternteil
Freibetrag für Geschwister 20.000 €
Niedrigster Steuersatz 7 % (Steuerklasse I, unter 75.000 €)
Höchster Steuersatz 50 % (Steuerklasse III, über 26 Mio. €)
Frist für Erbschaftssteuererklärung 3 Monate nach Kenntnis des Erbfalls

Wie viel darf ich steuerfrei erben? – Die Freibeträge im Überblick

Freibetrag für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner genießen den höchsten Freibetrag: 500.000 Euro sind steuerfrei, wie die Kanzlei Advocado (deutsche Rechtsberatung) bestätigt. Hinzu kommt ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro für den überlebenden Ehegatten. Wer darüber hinaus erbt, zahlt Steuern nach Steuerklasse I – mit Sätzen von 7 % bis 30 %.

Fazit: Ehepartner profitieren von der großzügigsten Regelung im Erbschaftsteuerrecht. Für Vermögen bis 500.000 € fällt keine Steuer an, was den überwiegenden Teil aller Erbfälle abdeckt.

Freibetrag für Kinder und Stiefkinder

Jedes Kind – leiblich oder adoptiert – kann von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben, so die Anwaltskanzlei Advocado (deutsche Rechtsberatung). Lebt ein Kind nur einen Elternteil, beträgt der Freibetrag 400.000 Euro. Erben beide Eltern nacheinander, sind insgesamt 800.000 Euro steuerfrei möglich. Stiefkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt – Voraussetzung ist das Bestehen eines Kindschaftsverhältnisses.

Die Konsequenz

Kinder sind die große Gewinner-Gruppe: Ein Erbe von 400.000 € von einem Elternteil bleibt komplett steuerfrei. Erst bei größeren Summen greift die Progression.

Freibetrag für Enkel, Urenkel und andere Verwandte

Enkelkinder haben Anspruch auf 200.000 Euro Freibetrag – es sei denn, der vermittelnde Elternteil (also das Kind des Erblassers) ist bereits verstorben. Dann steigt der Freibetrag auf 400.000 Euro, wie Advocado (deutsche Rechtsberatung) darlegt. Für Urenkel, Eltern und Großeltern beträgt der Freibetrag 100.000 Euro.

Freibetrag für Geschwister, Nichten und Neffen

Für Geschwister, Nichten und Neffen sowie Stiefeltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro, bestätigt die Sparkasse (deutscher Finanzratgeber). Alle übrigen Erben ohne Verwandtschaftsverhältnis erhalten ebenfalls nur 20.000 Euro Freibetrag – eine deutliche Hürde für nicht-verwandte Erben.

Was das bedeutet

Ein Geschwisterkind, das 100.000 € erbt, muss auf 80.000 € Steuern zahlen – zu Sätzen von 15 % bis 30 % je nach Höhe. Der Freibetrag von 20.000 € reicht in vielen Fällen nicht aus, um ein nennenswertes Erbe steuerfrei zu stellen.

Die Botschaft ist klar: Wer die Freibeträge kennt, kann die Steuerlast von Anfang an richtig einschätzen. Die Unterschiede zwischen den Verwandtschaftsgraden sind enorm – von 500.000 € für Ehepartner bis zu 20.000 € für Geschwister.

Wie viel Steuern muss ich bei 100.000 € oder 400.000 € Erbe zahlen?

Drei konkrete Fälle zeigen, wie die Freibeträge wirken – und wann die Steuerlast richtig wehtut.

Berechnungsbeispiel: 100.000 € Erbe für ein Kind

Ein Kind erbt 100.000 Euro von einem Elternteil. Der Freibetrag von 400.000 Euro ist nicht ausgeschöpft – das gesamte Erbe bleibt steuerfrei. Keine Steuererklärung nötig, solange das Finanzamt nicht gesondert auffordert. Dies bestätigt die Advocado-Berechnungsgrundlage.

Berechnungsbeispiel: 100.000 € Erbe für ein Geschwister

Anders sieht es für Geschwister aus. Hier beträgt der Freibetrag nur 20.000 Euro. Von 100.000 Euro Erbe sind 80.000 Euro steuerpflichtig. Bei einem angenommenen Steuersatz von 15 % (Steuerklasse II, erster Progressionsstufe) ergibt sich eine Steuerlast von 12.000 Euro – eine deutliche Reduzierung des Erbes.

Berechnungsbeispiel: 400.000 € Erbe für ein Kind von einem Elternteil

Ein Kind erbt 400.000 Euro von einem Elternteil. Der Freibetrag deckt den gesamten Betrag – Steuer: 0 Euro. Die Sparkasse (deutscher Finanzratgeber) weist darauf hin, dass bei Erwerben bis exakt zur Freibetragsgrenze keine Steuer anfällt.

Die versteckte Falle

Ein Kind, das 401.000 € erbt, zahlt auf den übersteigenden 1.000 € bereits Steuern – der Freibetrag wird nicht „nach oben” gerundet. Die Progression beginnt sofort.

Das Muster zeigt: Die Steuerlast hängt entscheidend davon ab, ob der Erbe in Steuerklasse I fällt oder nicht. Die Beispiele mit 100.000 € und 400.000 € machen den Unterschied plastisch.

Können Kinder von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei erben?

Freibetrag pro Elternteil

Ja, jedes Kind kann von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben, wie der Ratgeber Advocado (deutsche Rechtsberatung) klarstellt. Der Freibetrag gilt pro Erblasser – nicht pro Erbe. Stirbt der zweite Elternteil später, kann das Kind erneut 400.000 Euro steuerfrei erhalten.

Zwei Erbfälle, zwei Freibeträge: Insgesamt sind bis zu 800.000 Euro steuerfrei für dasselbe Kind möglich. Wichtig: Der Freibetrag wird nicht automatisch addiert, sondern bei jedem Erbfall einzeln geprüft.

Häufige Fehler und Stolperfallen

  • Schenkungen innerhalb von 10 Jahren: Wer zu Lebzeiten eine Schenkung erhalten hat, muss diesen Betrag auf den Freibetrag anrechnen. Beispiel: 100.000 € geschenkt bekommen, dann Erbe von 400.000 € = nur noch 300.000 € Freibetrag.
  • Erbe von Großeltern: Hier gilt nicht der Kinderfreibetrag, sondern 100.000 € – auch wenn der Enkel direkt erbt.
  • Steuerklasse vergessen: Auch wenn der Freibetrag reicht, muss bei Überschreiten des Versorgungsfreibetrags gegebenenfalls eine Steuererklärung abgegeben werden.
Der häufigste Fehler

Viele Erben glauben, der Freibetrag gelte pauschal – und vergessen Schenkungen der letzten 10 Jahre. Die Hanseatic Bank (deutsche Bank) warnt: Schenkungen innerhalb der 10-Jahres-Frist werden mit dem Erbe zusammengerechnet.

Das bedeutet: Werden beide Erbfälle nacheinander ausgenutzt, stehen dem Kind insgesamt 800.000 € steuerfrei zur Verfügung. Der Haken ist die Zehn-Jahres-Frist bei Schenkungen.

Muss ich Erbschaftssteuer zahlen, wenn ich ein Haus von meinen Eltern erbe?

Freibetrag für Immobilien: Verkehrswert oder Steuerwert?

Immobilien werden immer mit dem Verkehrswert bewertet, den das Finanzamt anhand eines Gutachtens oder vereinfachten Verfahrens ermittelt. Ist das Haus weniger wert als der Freibetrag des Kindes (400.000 Euro), bleibt es steuerfrei. Bei Überschreiten wird der Differenzbetrag besteuert – zu den Sätzen der jeweiligen Steuerklasse.

Selbstnutzung und Wohnrecht

Eine wichtige Ausnahme: Zieht der Erbe selbst in die geerbte Immobilie und nutzt sie als Hauptwohnsitz, kann eine vollständige Steuerbefreiung greifen – auch wenn der Wert über dem Freibetrag liegt. Voraussetzung: Der Erbe muss die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnen. Bei Vermietung dagegen ist der Erbe steuerpflichtig, sofern der Wert den Freibetrag übersteigt. Ein Wohnrecht des überlebenden Ehepartners kann den steuerpflichtigen Wert zusätzlich mindern.

Die Regelung zeigt: Wer das Haus selbst nutzt, kann auch Werte weit über dem Freibetrag steuerfrei erhalten. Die Selbstnutzung ist der stärkste Hebel bei Immobilien.

Welche Tricks gibt es, um die Erbschaftssteuer zu sparen?

Schenkungen zu Lebzeiten nutzen

Der effektivste Hebel: Schenkungen nutzen den gleichen Freibetrag wie Erbschaften – aber alle 10 Jahre neu. Ein Elternteil kann seinem Kind also nicht nur einmal 400.000 Euro steuerfrei schenken, sondern theoretisch alle zehn Jahre. Über 30 Jahre sind so 1,2 Millionen Euro steuerfrei übertragbar.

Verschenken von Immobilien mit Wohnrecht

Bei Immobilien senkt ein vorbehaltenes Wohnrecht oder Nießbrauch den steuerpflichtigen Wert erheblich. Die Advocado (deutsche Rechtsberatung) empfiehlt: Wer die Immobilie zu Lebzeiten verschenkt, aber selbst darin wohnt, überträgt nur den sogenannten „entwerteten” Anteil – der steuerpflichtige Betrag sinkt.

Die Strategie lohnt sich besonders für Familien: Wer früh schenkt, nutzt mehr 10-Jahres-Zyklen und senkt die Steuerlast drastisch. Das Wohnrecht ist dabei ein doppelter Vorteil – für den Schenker und den Beschenkten.

Woher weiß das Finanzamt, wie viel ich geerbt habe?

Mitteilungspflichten von Banken und Notaren

Banken sind gesetzlich verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt den Tod eines Kontoinhabers zu melden, sobald sie davon erfahren. Auch Notare melden Erbscheine und Grundbuchänderungen automatisch. Das Finanzamt erhält damit meist frühzeitig Kenntnis von einem Erbfall – und prüft, ob eine Steuererklärung fällig wird.

Die Erbschaftssteuererklärung richtig ausfüllen

Der Erbe muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Fristen können auf Antrag verlängert werden. Die Hanseatic Bank (deutsche Bank) rät: Lieber zu früh als zu spät einreichen – bei Versäumnis drohen Verspätungszuschläge von bis zu 25.000 Euro.

Die Botschaft: Das Finanzamt erfährt vom Erbfall in der Regel automatisch. Die Erklärung ist Pflicht – und Versäumnisse können teuer werden.

Welche Steuerklassen und Steuersätze gelten bei der Erbschaftssteuer?

Drei Steuerklassen, sechs Freibetragsstufen – die folgende Tabelle zeigt das gesamte Spektrum auf einen Blick.

Steuerklasse Personenkreis Freibetrag Steuersatz
I Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen) 500.000 € / 400.000 € / 200.000 € / 100.000 € 7 % – 30 %
II Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehepartner 20.000 € 15 % – 43 %
III Alle Übrigen (Cousins, Freunde, entfernte Verwandte) 20.000 € 30 % – 50 %

Der Steuersatz steigt progressiv mit dem steuerpflichtigen Erwerb. Wer in Steuerklasse I unter 75.000 Euro erbt, zahlt 7 %. Bei über 26 Millionen Euro in Steuerklasse III sind es 50 %.

Der entscheidende Hebel

Die Wahl der Steuerklasse ist nicht beeinflussbar – sie richtet sich allein nach dem Verwandtschaftsgrad. Aber die Höhe der Schenkung und der Zeitpunkt lassen sich steuern. Wer früh schenkt, nutzt mehr 10-Jahres-Zyklen und senkt die Steuerlast drastisch.

Die Implikation: Wer nicht in Steuerklasse I fällt, muss mit deutlich höheren Steuersätzen rechnen. Die Planung von Schenkungen ist dann der einzige Weg, die Belastung zu senken.

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Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich die Erbschaftssteuererklärung abgeben?

Innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie vom Erbfall Kenntnis erlangt haben. Das Finanzamt kann die Frist auf Antrag verlängern.

Kann ich den Freibetrag mehrmals nutzen?

Ja – bei Schenkungen alle 10 Jahre pro Schenker. Bei Erbschaften gilt der Freibetrag pro Erblasser. Bei mehreren Erblassern (z. B. beide Eltern) können Sie den Freibetrag jeweils voll nutzen.

Was passiert, wenn ich das Erbe ausschlage?

Dann fällt keine Erbschaftssteuer an – aber Sie erhalten auch kein Vermögen. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls erklärt werden.

Wie wird der Wert einer Immobilie für die Erbschaftssteuer ermittelt?

Das Finanzamt bewertet die Immobilie zum Verkehrswert. Bei selbstgenutzten Wohnungen kann eine Steuerbefreiung greifen, wenn der Erbe selbst einzieht.

Gibt es einen Freibetrag für Betriebsvermögen?

Ja. Für Betriebsvermögen gelten besondere Regelungen (§§ 13a, 13b ErbStG), die unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung vorsehen.

Wie wirkt sich eine Schenkung auf den Freibetrag aus?

Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall werden auf den Freibetrag angerechnet. Das gilt sowohl für Geld- als auch für Sachschenkungen.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer?

Beide Steuern folgen denselben Regeln und Freibeträgen. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Erbschaftssteuer fällt beim Erbfall an, Schenkungsteuer bei der Übertragung zu Lebzeiten.

Muss ich als Nichtverwandter Erbschaftssteuer zahlen?

Ja, und zwar in Steuerklasse III. Der Freibetrag beträgt nur 20.000 Euro, der Steuersatz beginnt bei 30 % und steigt bis 50 %.

Für Erben in Deutschland ist die Botschaft klar: Wer den Freibetrag kennt und Schenkungen strategisch plant, kann oft mehrere Hunderttausend Euro steuerfrei übertragen. Für Kinder und Ehepartner lohnt sich der Blick auf die 10-Jahres-Frist ganz besonders – denn jeder nicht genutzte Zyklus ist verschenktes Steuersparpotenzial.